Sie erklären sich damit einverstanden, dass unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise zwischen der Telekom Austria AG, der Paybox Austria GmbH, der A1 Bank AG und der 3G Mobile Telecommunications GmbH übertragen werden können. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Telefon-, Mobilfunk-, Internet- oder TV-Anbieter wechseln oder einfach Ihren/ihre Dienste stornieren möchten, ist der Vorgang einfach. “Für amerikanische Ohren mag es überraschend sein, aber das gilt als guter Kundenservice in Deutschland. Der Kunde muss nichts tun, da der Vertrag automatisch verlängert wird, wenn er in den Vereinigten Staaten normalerweise ausläuft. Ein Kunde kann einen 12- oder 24-Monatigen Vertrag unterzeichnen, aber in Wirklichkeit hat er tatsächlich einen nie endenden Vertrag unterzeichnet. Es wird immer überrollt, es sei denn, Sie ergreifen Schritte, um es aktiv zu beenden. Der Deutsche weiß nicht viel über deutsches Recht, aber diese Verlängerungsklausel ist so allgemein bekannt, dass sie hier einfach offensichtlich ist.” Alles, was Sie tun müssen, ist Telefon, E-Mail oder senden Sie regelmäßige E-Mail an Ihren neuen Dienstanbieter, um eine Service-Übertragung anzufordern. Ihr neuer Dienstanbieter bricht Ihre vorhandenen Dienste ab und startet Ihre neuen Dienste mit ihnen. Bitte beachten Sie: Sie dürfen den Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte übertragen. Sie und der neue Kunde haften gesamtschuldnerisch für folgende Ansprüche, die vor der Übertragung entstanden sind: Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein (Premium-)Gateway mit Backup (Floating Battery und SIM-Integration) kaufen, darf die im Gateway integrierte oder im Lieferumfang enthaltene SIM-Karte nur im Gateway verwendet werden und darf nicht für andere als die beabsichtigten Zwecke verwendet werden.
Diese SIM-Karte ist nicht Bestandteil dieses Vertrages und bleibt Eigentum von A1 und ist auch der ausschließlichen Nutzung (M2M) durch A1 Telekom Austria vorbehalten; sie stellt eine integrale Funktion des Gateways dar und dient ausschließlich als Verbindungsredundanz des Gateways. Eine gesonderte Nutzung dieser SIM-Karte durch Sie selbst ist nicht zulässig. Sie haften für alle Kosten und Ausgaben, die sich aus einer unsachgemäßen Anwendung oder Nutzung ergeben. Die beabsichtigte Verwendung der SIM-Karte im Gateway ist ausschließlich für eine redundante Internetverbindung bestimmt, die im Falle eines vorübergehenden Ausfalls der stationären Internetverbindung sicherstellen soll, dass Statusberichte und Informationen über das Gateway auch während eines vorübergehenden Ausfalls der Internetverbindung abgerufen oder gesendet werden können. Diese Bestimmungszwecknutzung ist kostenlos. 3G-Netzwerkverfügbarkeit oder -empfang am Standort des Gateways ist eine Voraussetzung für den Betrieb der Sicherung. T-Aktien werden an allen sieben Börsen in Deutschland einschließlich der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der OTCQX gehandelt. Wir erheben monatliche Gebühren, z.B. Grundgebühren, im Voraus – jedoch nicht mehr als 3 Monate. Feste monatliche Gebühren fallen ab Vertragsbeginn an. Wenn der Vertrag in einer aktuellen Rechnungsperiode beginnt oder endet, berechnen wir die festen monatlichen Gebühren oder monatlichen Mindestverkäufe dieser Rechnungsperiode anteilig. Ausnahme: Abweichende Rückstellungen sind im für Sie geltenden Preisplan enthalten.
Sofern nicht zwingend gesetzlich geregelt, unterliegen unsere Verträge österreichischem Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. 1.4. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Leistungen und Bedingungen sind ausschließlicher Vertragsgegenstand.